Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihr bisheriges Verständnis bezüglich der Besuchsbeschränkungen bedanken. Wir sind stets bestrebt, die gesetzlichen Vorgaben schnell und unkompliziert umzusetzen. Da sich diese entsprechend den Entwicklung stetig anpassen, möchten wir Sie auf die aktuellen Veränderungen hinweisen.

Mit der neuen Corona-Verordnung vom 26. Juni, gültig ab 01.07.2020, kommt es zu Lockerungen im Bereich der Besuchsregelungen für Alten- und Pflegeheime.

Wir freuen uns, Ihnen die Besuche Ihrer Angehörigen und Betreuten wieder einfacher ermöglichen zu können. Wir bitten aber darum, sich trotz der Lockerungen weiterhin verantwortungsbewusst zu verhalten und die Abstandsregelungen auch in den Räumlichkeiten einzuhalten. Wir sind äußert bemüht, unsere Bewohner*innen zu schützen und bitten Sie daher um Ihre Mithilfe.

Die neuen Besuchsregelungen haben wir kurz für Sie zusammengefasst.

Information zur Besuchsregelung

  • Bewohner*innen dürfen täglich zwei Besucher*innen empfangen. Dabei gibt es keine zeitliche Begrenzung. Der Besuch soll in der Regel nur durch Angehörige oder durch sonst nahestehende Personen erfolgen.
  • Etwaige Ausnahmereglungen mit weitergehenden Beschränkungen, wurden vorab mit dem zuständigen Gesundheitsamt besprochen und wurden genehmigt.
  • Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, in separaten Besucherräumen oder anderen geeigneten Besucherbereichen sowie in Gartenanlagen und Außenbereichen der Einrichtungen zulässig. Besuche in Doppelzimmern sind ebenfalls zuzulassen; dazu können die Einrichtungen ein entsprechendes Anmeldeverfahren vorhalten.
  • Die Beschränkung der Besucherzahl gilt nicht für Besuche von schwerkranken oder sterbenden Bewohner*innen.
  • Die Einrichtungen führen ein Register, in dem die Kontaktdaten aller Besucher*innen sowie die besuchten Bewohnerinnen und sowie der Zeitraum des Besuchs erfasst werden. Die erfassten Daten werden für die Frist von einem Monat aufbewahrt und danach vernichtet.
  • Die Besucher*innen werden gebeten, sich auf direktem Weg, unter Vermeidung von weiteren Bewohner*innen zu den benannten Örtlichkeiten zu begeben.
  • Besucher*innen müssen die entsprechenden Schutzmaßnahmen beachten und umsetzen. Dies gilt insbesondere für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die ordnungsgemäße Desinfektion der Hände sowie das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu der/dem zu besuchenden Bewohner*in. Die Einrichtung informiert Sie, welche Maßnahmen zu beachten sind.
  • Die Einrichtungen haben Personen mit einer Infektion mit dem Coronavirus oder mit erkennbaren Atemwegsinfektionen sowie Kontaktpersonen innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall den Zutritt zur Einrichtung zu untersagen.
  • Bewohner*innen können die Einrichtung verlassen. Wer die Einrichtung länger als 24 Stunden verlässt, für den gelten gesonderte Reglungen, die Sie bei der Einrichtungsleitung erfragen oder in der Corona-Verordnung nachlesen können.

Wir freuen uns, die schwierige Zeit der strengen Einschränkungen nun überwunden zu haben. Gleichzeitig bitten wir Sie die vorgenannten Regelungen unbedingt einzuhalten, damit wir gemeinsam weiterhin eine Infektion mit dem Coronavirus verhindern können. Wir behalten uns als Einrichtung vor, bei einem regionalen Infektionsgeschehen von mehr als 20 Infizierten pro 100.000 Einwohnern unsere Besuchsregelungen nach Absprache mit dem Heimbeirat entsprechend neu zu reglementieren.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ihr „Haus am Kyllufer“-Team

PS: Die 10 wichtigsten Hygienetipps zum Schutz von sich und anderen finden Sie hier.


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